Am 25. Mai 2018 tritt in Deutschland die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Doch obwohl die hohen drohenden Bußgelder und die zahlreichen offenen Fragen vielen Unternehmern Kopfschmerzen bereiten, haben sie ihre Website noch nicht an die komplexen Anforderungen angepasst.
Grübeln Sie nicht länger, wie Sie der Sache Herr werden sollen! Wir führen einen individuellen Check Ihrer Website durch und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen.
Bestandteil unserer umfangreichen Leistungen im Bereich Webseitenerstellung ist selbstverständlich auch die Unterstützung bei der Umsetzung einer DSGVO-konformen Datenschutzerklärung und praktischer, anwaltlich geprüfter Inhalte zur DSGVO.
Auf Wunsch setzen wir die entsprechenden technischen Änderungen auch direkt auf Ihren Webseiten um!
Im ersten Schritt führen wir einen umfassenden Check der unten aufgeführten Punkte durch. Den Check führen wir auf Basis der IHK-Empfehlungen für Webseitenbetreiber durch. Anschließend erhalten Sie von uns eine umfassende Aufstellung derjenigen Punkte, die angepasst werden müssen.
Auf Basis unseres Checks erstellen wir für Sie ein Angebot für die technische Umsetzung der genannten Punkte. Sie können dann nach Wunsch einzelne Maßnahmen oder das Gesamtpaket beauftragen. Für einfache Homepages starten die Pakete schon bei 99 €*.
Nach der Beauftragung und Klärung aller noch offenen Fragen beginnen wir umgehend mit der Anpassung Ihrer Internetseite. Je nach Größe und gebuchtem Umfang ist Ihre Website schon nach wenigen Tagen überarbeitet.
Eine Datenschutzerklärung, die den neuen gesetzlichen Vorgaben entspricht, ist besonders wichtig. Wir aktualisieren eine bereits bestehende oder integrieren eine neue Datenschutzerklärung in Ihre Website. Die Texte erstellen wir in Zusammenarbeit mit einem auf IT-Recht spezialisierten Anwaltsbüro.
Die Einbindung von Social-Media-Plugins erfordert neben den entsprechenden datenschutzrechtlichen Hinweisen eine besondere technische Lösung (2-Klick-Lösung), die wir bei Bedarf in Ihre Internetseite integrieren können.
Die Nutzung vorn Google Maps ist weit verbreitet, unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten aber leider nicht unbedenklich. Wir prüfen diesen Punkt und nehmen die erforderlichen Anpassungen vor.
Von der Impressum-Pflicht sind nur rein private Internetseiten ausgenommen. Auch ein fehlerhaftes Impressum wird als Verstoß angesehen. Wir prüfen, ob das Impressum die erforderlichen Angaben enthält und die formellen Anforderungen erfüllt sind.
Setzen Sie auf Ihrer Website Webfonts ein? In diesem Fall werden unter Umständen bereits personenbezogene Daten an den Anbieter übertragen. Wir implementieren eine konforme Lösung in Ihrem Internetauftritt.
Besonders beim Einsatz von Analysesoftware (z. B. Google Analytics, Matomo) müssen Sie vielfältige Anforderungen erfüllen. Wir klären Sie auf und nehmen bei Bedarf entsprechende Änderungen am Code Ihrer Internetseite vor.
Besondere Anforderungen an den Datenschutz ergeben sich bei der Verwendung eines Kontaktformulars auf Ihrer Internetseite. Wir prüfen die erforderlichen Punkte und aktualisieren gegebenenfalls Ihre Website.
Kommen auf Ihrer Internetseite Cookies zum Einsatz, ist der Besucher darüber zu informieren. Wir prüfen Ihre Internetseite auf deren Einsatz und ergänzen gegebenenfalls die Datenschutzerklärung.
Sobald personenbezogene Daten übertragen werden, ist der Einsatz eines Verschlüsselungsverfahrens erforderlich. Auch die Google-Suche rückt dies zunehmend in den Vordergrund. Wir binden für Sie das erforderliche SSL-Zertifikat ein.
Die Nutzung von fremdem Bildmaterial ist bereits eine komplexe rechtliche Herausforderung und kann zu einer Abmahnung führen. Wir prüfen diesen Aspekt und weisen Sie auf Versäumnisse hin.
In der Regel speichert Ihr Provider personenbezogene Daten über die Besucher der Website. Wir unterstützen Sie dabei, auch insoweit die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Bei populären Werbemethoden (z. B. Google AdWords, Affiliate-Partner) werden oft personenbezogene Daten übertragen und verarbeitet. Hierauf müssen Sie den Besucher Ihrer Internetseite hinweisen.
Wenn Sie einen Newsletter anbieten, ist eine Anpassung Ihrer Datenschutzerklärung erforderlich, unabhängig davon, ob Sie den Newsletter selbst versenden oder auf einen Dienstleister zurückgreifen.
Wenn Internetseiten eine Kommentarfunktion bereitstellen, muss der Betreiber darauf in der Datenschutzerklärung hinweisen.
Wenn Sie auf Ihrer Internetseite die Inhalte Dritter, z. B. YouTube, Twitter, Facebook, Vimeo usw., einbinden, muss dies datenschutzkonform erfolgen und in Ihrer Datenschutzerklärung beschrieben werden.
*inkl. gesetzlicher Mwst. Bei Websites mit CMS (z. B. WordPress, Typo3) erhöht sich der Aufwand. Fragen Sie uns...